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Allgemeine Erläuterungen

Nutzung:

Das Gebäude wird entsprechend der Vorhabensbezeichnung genutzt.
Ein kommerzieller gastronomischer Betrieb ist nicht beabsichtigt und wird ausgeschlossen.
Die Nutzung erfolgt in engem Zusammenhang mit den Aktivitäten des Fördervereins.
Das Kellergewölbe soll lediglich Lager- und Abstellzwecken, nicht jedoch Aufenthaltszwecken dienen.

Die Räumlichkeiten des Gebäudes sollen für alle Bürger des Ortes offen sein, wie z. B.

die Einrichtung eines Traditionsraumes und Begegnungsstätte im Unter- und Nebengebäude des Glockenturmes zur Bewahrung der dörflichen und regionalen Geschichte,
den örtlichen Vereinen werden Räumlichkeiten zur Ausübung ihrer Vereinstätigkeit zur Verfügung gestellt,
die Ausrichtung des traditionellen, jährlich stattfindenden Kinderfestes,
die Vermietung der Räumlichkeiten an Bürger z. B. zu Familienfeiern.

Nach dem Wiederaufbau des Oberneubrunner Wahrzeichens, dem Glockenturm, soll das Einläuten des Wochenendes wieder eingeführt werden. Weiterhin kann die Glocke zu besonderen Anlässen zum Einsatz kommen.

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